Zuhören. Beraten. Helfen.
Rechtsanwalt Hildesheim & Notar Hildesheim
Als Rechtsanwälte und als Notar in Hildesheim vertreten wir im Wesentlichen:
Privatpersonen, Freiberufler und mittelständische Unternehmen im Zivilrecht (z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Mietrecht).
Rufen Sie uns doch einfach an:
05121 166635
Auch Forderungsinkasso gehört zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten. Neben der Beratung und Rechtsgestaltung führen wir zahlreiche Prozesse, im Wesentlichen vor den regionalen Amts- und Landgerichten um Hildesheim und Hannover; gleichwohl sind wir gelegentlich auch überregional tätig. Auch Mandate des Sozial- sowie des Verwaltungsrechts sind bei uns in guten Händen. Wir bearbeiten Ordnungswidrigkeiten, vertreten Sie in Führerscheinsachen oder vor dem Strafgericht.
Als Notar bin ich in erster Linie gestaltend, das heißt streitvermeidend tätig.
Aufnahmebogen
Für die Bearbeitung eines Mandats benötigen wir einige Angaben von Ihnen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln.
Den Mandantenaufnahmebogen am besten vorm Besuch in der Kanzlei downloaden.
Grundstückskauf
Für die Bearbeitung eines Mandats benötigen wir einige Angaben von Ihnen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln.
Prozesskostenhilfe
Falls Sie sich außergerichtlich einen Anwalt nicht leisten können, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen. Das Merkblatt mit Hinweisen und Ausfüllhilfen ist diesem Antrag beigefügt. Bitte denken Sie an die Nachweise, die dem Antrag als Anlagen beigefügt werden müssen. Beratungshilfe gibt es nicht für die Vertretung im Strafverfahren.
Mandateninformation
Aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36)
sind wir verpflichtet, Sie über die nachfolgenden Details zu informieren, die wir Ihnen zum Download zur Verfügung stellen.
Schweigepflichtsentbindung
Manchmal ist es erforderlich, dass wir Patientenakten, oder Pflegedokumentationen einsehen. In diesen Fällen ist die Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich.
Beratungshilfe
Falls Sie sich außergerichtlich einen Anwalt nicht leisten können, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen. Das Merkblatt mit Hinweisen und Ausfüllhilfen ist diesem Antrag beigefügt. Bitte denken Sie an die Nachweise, die dem Antrag als Anlagen beigefügt werden müssen. Beratungshilfe gibt es nicht für die Vertretung im Strafverfahren.
Vollmacht
Damit wir für Sie handeln können benötigen wir eine Vollmacht. Eine Vollmacht kann grundsätzlich mündlich erteilt werden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen) benötigen wir aber schriftliche Vollmachten. Insbesondere auch im Klageverfahren und als Nachweis gegenüber dem Gegner. Sie können unsere Vollmacht herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Bitte schicken Sie uns dann das Original zu.
Notar Datenschutzerklärung n. Art. 13
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Aufnahmebogen
Für die Bearbeitung eines Mandats benötigen wir einige Angaben von Ihnen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln.
Den Mandantenaufnahmebogen am besten vorm Besuch in der Kanzlei downloaden.
Grundstückskauf
Für die Bearbeitung eines Mandats benötigen wir einige Angaben von Ihnen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln.
Prozesskostenhilfe
Falls Sie sich außergerichtlich einen Anwalt nicht leisten können, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen. Das Merkblatt mit Hinweisen und Ausfüllhilfen ist diesem Antrag beigefügt. Bitte denken Sie an die Nachweise, die dem Antrag als Anlagen beigefügt werden müssen. Beratungshilfe gibt es nicht für die Vertretung im Strafverfahren.
Mandateninformation
Aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36)
sind wir verpflichtet, Sie über die nachfolgenden Details zu informieren, die wir Ihnen zum Download zur Verfügung stellen.
Schweigepflichtsentbindung
Manchmal ist es erforderlich, dass wir Patientenakten, oder Pflegedokumentationen einsehen. In diesen Fällen ist die Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich.
Beratungshilfe
Falls Sie sich außergerichtlich einen Anwalt nicht leisten können, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen. Das Merkblatt mit Hinweisen und Ausfüllhilfen ist diesem Antrag beigefügt. Bitte denken Sie an die Nachweise, die dem Antrag als Anlagen beigefügt werden müssen. Beratungshilfe gibt es nicht für die Vertretung im Strafverfahren.
Vollmacht
Damit wir für Sie handeln können benötigen wir eine Vollmacht. Eine Vollmacht kann grundsätzlich mündlich erteilt werden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen) benötigen wir aber schriftliche Vollmachten. Insbesondere auch im Klageverfahren und als Nachweis gegenüber dem Gegner. Sie können unsere Vollmacht herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Bitte schicken Sie uns dann das Original zu.
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Verschwiegen. Ehrlich. Loyal.
Unsere Philosophie
Wir werden Ihnen zuhören, Ihre Probleme erforschen und Lösungen finden. Über die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsstreitigkeiten/Anliegen werden wir Sie aufklären.
Hat Ihr Rechtsstreit beispielsweise keine Aussicht auf Erfolg, teilen wir Ihnen dies mit. Auch weisen wir Sie darauf hin, wenn ernste Probleme zu berücksichtigen sein sollten.
Auf Wunsch informieren wir Sie vor Beauftragung umfassend über die auf Sie zukommenden Kosten und erklären Ihnen die Risiken der Rechtsverfolgung. Vor jedem weiteren Kosten auslösenden Schritt holen wir zuvor Ihr Einverständnis ein. Wir führen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
Wir informieren Sie stets über den aktuellen Stand des Rechtsstreits. So erhalten Sie selbstverständlich alle ein- und ausgehenden Schreiben in Kopie. Über unser Büro sind wir während unserer Geschäftszeiten erreichbar. Wir rufen Sie selbstverständlich umgehen zurück, sollten wir einmal nicht vor Ort zur Verfügung stehen. Im Falle der Abwesenheit hat jeder von uns einen Vertreter, der in Notfällen in Ihrer Sache reagiert.
Wir bemühen uns um sinnvolle kostengünstige Lösungen, wir verhandeln Vergleiche und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie den Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Auch streitvermeidend sind wir gerne tätig! Wir unterstützen bei Vertragsverhandlungen, prüfen Ihre Vereinbarungen und klären Sie über deren Risken auf. Wir beraten bei allen wichtigen Schritten im Leben, sei es bei der Ehe, beim Hausbau oder der Existenzgründung.
Wir sind unabhängige Berater. Anders als Banken und Versicherungen bekommen wir unser Geld nur von Ihnen und erhalten keine Provisionen von Dritten. So können wir unabhängig sein und ausschließlich ihre Interessen vertreten.
Wir sind verschwiegen. Als Berufsgeheimnisträger kann uns niemand zwingen etwas über Ihren Rechtsstreit preis zu geben, was Sie nicht wünschen. Wir sind loyal. Wir vertreten keine widerstreitenden sondern ausschließlich Ihre Interessen.
Anwälte & Rechtsgebiete
In der Rechtsanwaltskanzlei in Hildesheim werden Sie bestens in Ihren Rechtsfragen beraten und vertreten durch die Rechtsanwälte Ralf Pietsch und Klaus-Peter Miesner.
Unsere Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arztrecht | Medizinrecht | Erbrecht | Familienrecht | Inkasso | Forderungseinzug | Strafrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht allgemein | Verwaltungsrecht | Zivilrecht.
Rufen Sie uns doch einfach an: 05121 166635
Notar & Rechtsgebiete
Die Haupttätigkeit des Notars Ralf Pietsch ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen, wie beispielsweise Beglaubigungen, Wechselprotest und Feststellungsurkunde.
Die notarielle Beurkundung ist die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Bei einem rechtlich komplizierten Konstrukt, wie z.B. einem Immobilienkaufvertrag, ist sie vorgeschrieben.
Lassen Sie sich doch einfach helfen: 05121 166635