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Inkasso
(Forderungseinzug ohne Inkassoinstitute, direkt durch Rechtsanwälte)
Häufig werden zum Zwecke der Forderungseintreibung Inkassounternehmen beauftragt.
Was viele nicht wissen, diese Firmen dürfen den Einzug fremder Forderungen nur außergerichtlich durchführen. Klappt dies nicht, wird ein Gerichtsverfahren erforderlich. Dies insbesondere dann, wenn der Schuldner zahlungsunwillig ist, weil er aus Prinzip erst zahlt, wenn der Druck groß genug ist oder aber auch wenn die Forderung streitig ist.
Dann ist das Inkassounternehmen mit seiner Dienstleistung am Ende, ein Anwalt ist zu beauftragen. Die außergerichtlichen Inkassokosten können nach der Rechtsprechung nur bis zur Höhe der außergerichtlichen Anwaltsgebühren ersetzt verlangt werden, da die Gerichte davon ausgehen, man hätte auch gleich einen Anwalt mit seinen gesetzlichen Gebühren beauftragen können. In dieser Situation drängt sich die Frage auf, warum man nicht von vornherein einen Anwalt beauftragt und die häufig sehr hohen Kosten der Inkassounternehmen vermeidet.
Mir erzählte ein Mandant, nachdem die Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war und er meine Kosten selbst zahlen musste, dass sein Inkassounternehmen im Falle des Misserfolgs gar nichts nehmen würde. Ich fragte ihn dann, was das Inkassounternehmen im Falle des Erfolges einbehält. Er teilte mir daraufhin mit, dass das Unternehmen dann den halben erhaltenen Betrag einbehalten würde. Wir hatten insgesamt 13 Verfahren durchgeführt. Bei 12 Verfahren hatte der Gegner unsere Kosten gezahlt, zudem hatte der Mandant seine komplette Forderung nebst Zinsen erhalten. Wir haben daraufhin errechnet, dass unser Mandant für die 13 Verfahren ca. 300,00 € selbst bezahlt hat. Im Falle des Erfolgs durch ein Inkassounternehmen hätte er ca. 2.000,00 € gezahlt, wobei bei 9 der 13 Verfahren ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig geworden war. Ein Anwalt war also ohnehin notwendig, das Inkassounternehmen hätte nichts erreicht.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird in Niedersachsen vor dem zentralen Mahngericht, dem Amtsgericht Uelzen, geführt. Dieses Verfahren kann man im Internet unter www.online-mahnantrag.de selbst anstoßen. Das Ausfüllen des Formulars hat aber seine Tücken. Hier kann man viel falsch machen und auch viel vergessen, z.B. die Zinsen. Es ist Ihnen deshalb nicht zu raten, den Antrag selbst auszufüllen. Sie würden auch nicht den Blinddarm eines Ihnen nahestehenden Menschen operieren, es sei denn Sie wären Chirurg. Deshalb raten wir jedem, gerichtliche Verfahren nur selbst einzuleiten, wenn man tatsächlich auch Jurist ist und sich auskennt. Ansonsten geht der Prozess verloren, obwohl Sie eigentlich im Recht sind. Das Mahnverfahren geht maschinell und sehr schnell. Reagiert ihr Schuldner nicht, bekommen Sie zügig eine vollstreckbare Entscheidung des Gerichts. Die meisten Schuldner wehren sich gegen berechtigte Forderungen nicht, da Sie lediglich nicht zahlen, weil sie knapp bei Kasse sind.
Wir empfehlen deshalb, setzten Sie Ihren Schuldner in Verzug, wir empfehlen hierzu unseren Artikel „Richtig mahnen“ unter dem Punkt „Aktuelles“. Wenn das erledigt ist, beauftragen Sie uns mit der Beitreibung der Forderung. Wir bleiben dran bis die letzte Vollstreckungsmöglichkeit ausgereizt ist.
Sie können sich dann auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren. Wir kümmern uns dann um Ihre Forderungen, ohne dass diese Ihr Personal oder Ihre Arbeitszeit binden.
Haben Sie Schwierigkeiten mit der Eintreibung Ihrer Forderungen und offenen Rechnungen? Sprechen Sie uns bitte an! Wir helfen Ihnen bei der Eintreibung Ihrer Außenstände.
Unsere Tätigkeiten:
- Außergerichtliche Beitreibung, Zahlungsaufforderung.
- Automatisiertes Mahnverfahren.
- Gerichtliche Verfahren durch die zulässigen Instanzen.
- Zwangsvollstreckung, durch Gerichtsvollzieher und Pfändung durch die Gerichte.