Notar
Notar Hildesheim: Ralf Pietsch
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.
Der Notar hat den Sachverhalt zu klären, muss also die Ziele und Wünsche der Beteiligten ermitteln und deren Umsetzung möglichst sicherstellen.
Der Entwurf von Verträgen, Satzungen, Testamenten, aber auch das Festhalten einfacher Erklärungen ist Aufgabe des Notars. So kann z.B. eine Erklärung beweissicher erstellt werden. Die notarielle Beurkundung trägt Gewähr dafür, dass derjenige, der in der Urkunde genannt wird, genau das erklärt hat, was in der Urkunde steht. Diese Beweiskraft bleibt. Die Urkunden werden verwahrt, im Zweifel über Ihre Lebenszeit hinaus. Schon jetzt gibt es bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Testamentsregister, und ein Register für Vorsorgevollmachten, damit diese im Bedarfsfall auch aufgefunden werden.
Der Notar vermeidet Risiken. So wird z.B. bei einem Hauskauf vermieden, dass man den Kaufpreis zahlt, am Ende aber gar nicht Eigentümer des Hauses wird. Der Notar zeigt Risiken auf, erklärt wie man diese vermeidet und lässt dann den Parteien die Wahl, ob Sie die Risiken vermeiden oder eingehen wollen.
Eintragungen in öffentlichen Registern werden ebenfalls von Notaren veranlasst. Vereinsregister, Grundbuchämter und Handelsregister verlangen häufig eine beglaubigte Unterschrift oder gar die notarielle Beurkundung.
Ebenso wie der Rechtsanwalt ist der Notar zur Vertraulichkeit verpflichtet. Er hat allerdings bei bestimmten Verträgen Meldepflichten, die er einhalten muss.
Genau wie Anwaltsgebühren richten sich die Notargebühren nach dem Wert des Geschäfts. Notargebühren sind ebenso wie Personalausweisgebühren oder Gerichtskosten nicht verhandelbar. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).