Der Notar für Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Notar macht Einträge im Handelsregister (z.B. Änderung der Geschäftsführung), er beurkundet die Gründung von Gesellschaften oder deren Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform, bzw. die Verschmelzung von Gesellschaften.
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