
Der Notar für Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Notar macht Einträge im Handelsregister (z.B. Änderung der Geschäftsführung), er beurkundet die Gründung von Gesellschaften oder deren Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform, bzw. die Verschmelzung von Gesellschaften.
Auch hier sind die Aufgabenbereiche mannigfaltig, da sich die Homepage im Wesentlichen an Verbraucher richtet, an dieser Stelle nicht mehr.
