Sie suchen einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Hildesheim?
Familienrecht in der Kanzlei Pietsch & Miesner Rechtsanwälte
Jeder hat eine Familie. Jeder hat Eltern, ist Kind, Mutter oder Vater, Oma oder Opa. Innerhalb der Familie gelten verwandtschaftliche Beziehungen. Der Schutz der Familie wird in der Verfassung garantiert. Das „Bürgerliche Gesetzbuch“ regelt das Geflecht der gegenseitigen Rechte und Pflichten. Verwandte in gerader Linie gewähren einander Unterhalt, dass heißt Eltern sind verpflichtet für ihre Kinder und Enkelkinder zu zahlen. Die Kinder sind ihrerseits verpflichtet für ihre Eltern und Großeltern zu zahlen. Das Familienrecht regelt alle diese Pflichten, denen man sich kaum entziehen kann. Darüber hinaus wird das Recht von Scheidung und Trennung geregelt. Die Rechtsprechung hat all diese Regeln über die Jahrzehnte ausgelegt und konkretisiert.
Eherecht, Scheidung
Eine Scheidung besteht aus mehreren Bausteinen. Neben der reinen Scheidung werden die Fragen des Aufenthalts der Kinder geregelt, das Umgangsrecht der Kinder wird geklärt, Unterhaltpflichten werden errechnet, der Versorgungsausgleich wird durchgeführt und der Hausrat wird geteilt. Häufig streiten die Eheleute über den Zugewinn, über den Verbleib einer gemeinsamen Immobilie.
Rechtsanwalt Pietsch ist auch Notar. Dies ermöglicht es ihm eine Scheidung auch im Auftrag beider Eheleute oder aber auch in Rücksprache mit deren Anwälten in Form eine umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Dies kann erhebliche Kosten sparen, wenn ein umfangreicher und komplizierter Rechtsstreit dadurch vermieden wird. Auch kann Rechtsanwalt Pietsch Eheverträge aufsetzen, welche die Folgen einer Scheidung schon vor oder zu Beginn einer Ehe regeln. Hier haben die Eheleute die Möglichkeit zu einem Zeitpunkt miteinander zu verhandeln, an welchem sich beide noch lieben. Dies ermöglicht häufig sehr viel sachgerechtere Lösungen, als im Rahmen eines Streits nach dem Scheidern einer Ehe. Da ungefähr 30% alle Ehen scheitern, ist es nicht unromantisch, früh über diese Möglichkeit nachzudenken.
Kind im Fokus – das Umgangsrecht Cochemer Modell
In Hildesheim arbeitet das Gericht in der Regel nach dem Cochemer Modell.
Die Arbeitsweise zeichnet sich durch den Grundsatz der frühen Intervention aus:
- Rechtsanwälte beschränken sich in verfahrensleitenden Schriftsätzen auf den wesentlichen Sachvortrag, um eine Konfliktverschärfung zu vermeiden; der Schwerpunkt liegt auf mündlichem Vortrag in der Verhandlung.
- Gericht terminiert innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang (dies klappt leider nicht immer).
- Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Jugendämter nehmen Gerichtstermine wahr, nachdem sie zuvor mit der Familie Kontakt aufgenommen haben.
- Sachverständige verpflichten sich zu lösungsorientiertem Arbeiten.
Im ersten Kontakt zum Anwalt werden die jeweiligen Elternteile bereits auf Beratungsangebote des Jugendamtes und der Lebensberatungsstelle hingewiesen, um eine Neuregelung der Elternverantwortung eigenverantwortlich und kindzentriert zu gestalten, bzw. die Eltern wenden sich mit zunehmender Tendenz unmittelbar an das Jugendamt oder die Beratungsstelle. Kommt es zu einem Scheidungsantrag, wird dieser vom Familiengericht an das Jugendamt als Information weitergeleitet und den Eltern wird von dort Beratung angeboten. Es wird auf eine außergerichtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Elternverantwortung hingearbeitet.
Gelingt eine außergerichtliche Vereinbarung nicht, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Die Anwälte schreiben nur kurze Anträge an das Familiengericht, welches innerhalb von 14 Tagen terminiert und das Jugendamt hiervon informiert. Das Jugendamt nimmt sofort Kontakt zu beiden Eltern auf. Eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht erfolgt nicht, da der Mitarbeiter des Jugendamtes an der mündlichen Verhandlung teilnimmt.
Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht wird in Zusammenarbeit der anwesenden Professionen mit den Eltern eine Lösung gesucht. Führt die Erörterung nicht zu einer konsensfähigen Lösung für das Kind, werden die Eltern vom Familiengericht erneut auf die noch notwendige Beratung verwiesen.
Wenn die Beratung zu einer Lösung geführt hat, wird das Ergebnis dem Familiengericht mitgeteilt, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann. Sind die Eltern nicht bereit oder in der Lage, mit Hilfe der Beratung einen Konsens zu finden oder wird die Beratung abgebrochen, informiert die Beratungsstelle das Jugendamt. Das Familiengericht beraumt einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
Das Gericht trifft, soweit erforderlich, Entscheidungen zur Regelung der Streitigkeiten, möglichst ohne eine Verhärtung der Fronten zu provozieren und zeitlich befristet, um immer wieder die Eltern selbst in die Verantwortung zu rufen. Wenn in einer zeitnahen, erneut mündlichen Verhandlung wiederum keine Einigung möglich ist, wird ein Sachverständiger bestellt. Gutachten werden lösungsorientiert mit den Eltern erarbeitet.
Durch die Vernetzung der Professionen wird die Entwicklung des Verfahrens zum Wohl der Kinder eng begleitet, um Gefährdungen des Kindeswohls zu begegnen.
Das Kindeswohl ist das einzige Entscheidungskriterien.
(im Wesentlichen nach: „Cochemer Modell“ in Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 5. Dezember 2020, 23:05 UTC.)
Dieser Lösungsansatz setzt in der Regel voraus, dass die Eltern bereit sind die gegenseitigen Ressentiments im Interesse Ihrer Kinder zu Seite zu schieben. Geht dies nicht, entscheidet das Gericht und setzt seine Entscheidungen auch durch Ordnungsgelder oder Ordnungshaft durch.
Nach wie vor, haben unverheiratete Mütter zunächst das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Dem leiblichen Vater kann das Sorgerecht vor einem Notar oder vor dem Jugendamt eingeräumt werden. Geschieht dies nicht, kann der Vater das Sorgerecht einklagen. Dies soll ihm nur verweigert werden, wenn die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl entsprechen würde. Ein Streit der Eltern reicht hier nicht aus.
Recht der Betreuung
Rechtsanwalt Pietsch arbeitet seit 2001 auch als Berufsbetreuer. Die Gesellschaft überaltert, die Kinder sind häufig gezwungen aus beruflichen Gründen weit von Zuhause weg zu ziehen. Häufig sind wir Menschen wegen Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage uns selbst zu Versorgen oder unsere Geschäfte zu führen. In diesem Fall wird eine Betreuung eingerichtet. Betreuer werden in der Regel Familienangehörige. In schwierigen Fällen werden Berufsbetreuer bestellt.
Dies kann man verhindern, indem man frühzeitig Vorsorge trifft. Rechtsanwalt und Notar Pietsch kann Ihnen Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen erstellen. Durch die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung kann der Aussteller nicht mehr in Frage gestellt werden. Dies ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben und Sterben ohne den Einfluss durch Fremde. Sie bestimmen die Menschen, denen Sie vertrauen.
Es gibt 3 Versionen einer Vorsorgevollmacht.
- Die privatschriftliche, diese taugt in der Regel aber nicht bei Banken und nie bei Immobilienverkäufen, da hier notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist.
- Die notarielle beglaubigte Vorsorgevollmacht funktioniert im Wesentlichen immer und ist im Grunde ausreichend, sie hat allerdings einen Nachteil. Geht sie verloren, ist sie nicht zu ersetzten, wenn sie gebraucht wird. In der Regel werden Vollmachten Jahre vor ihrem Einsatz erststellt, da ja gerade der Fall der Geschäftsunfähigkeit abgesichert werden soll. Ist die Vollmacht im Falle eines Falles nicht auffindbar, und ist der Vollmachtgeber geschäftsunfähig, kann sie nicht mehr neu errichtet werden, es bleibt also nur die Betreuung. Dass selbe gilt, wenn die Vollmacht z.B. an Versicherungen oder Rententräger eingesandt wurde und von dort nicht zurückgegeben wird.
Die notariell beurkundete Vollmacht. Diese hat dieselbe Funktion wie die beglaubige Vollmacht. Beim Notar oder dessen Nachfolger können aber immer wieder neue Ausfertigungen erstellt werden, so dass ein Verlust keine Rolle spielt, auch prüft der Notar bei Beurkundung, ob der Vollmachtgeber aus Sicht des Notars noch geschäftsfähig ist. Dies erschwert es, die Vollmacht in Frage zu stellen, was übrigens neben der rechtssicheren Formulierung auch ein starkes Argument für ein notarielles Testament ist.
Hier noch mal unsere Schwerpunkte im Bereich Familienrecht:
- Durchführung von Ehescheidungen
- Berechnungen und Streitigkeiten zum Zugewinn
- Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten bezüglich der Kinder
- Vaterschaftsfeststellungsklagen sowie Vaterschaftsanfechtung
- Beratung, Entwurf und Kontrolle von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Berechnung von Trennungsunterhalt Ehefrau/Ehemann, nebst gerichtlicher Geltendmachung
- Berechnung von nachehelichem Unterhalt für Exfrau/Exmann, nebst gerichtlicher Geltendmachung
- Berechnung von Unterhalt für minderjährige Kinder, nebst gerichtlicher Geltendmachung
- Berechnung von Unterhalt für volljährige Kinder, nebst gerichtlicher Geltendmachung
- Berechnung von Elternunterhalt, nebst gerichtlicher Geltendmachung
- Abwehr von Elternunterhaltsforderungen von Behörden (Sozialamt)
- Gewaltschutzverfahren, Wohnungszuweisungsverfahren
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Aufhebung einer Ehe (extrem selten)
- Aufteilung des Hausrats
- Versorgungsausgleich im Rahmen der Ehescheidung