Sie suchen einen Rechtsanwalt in Hildesheim für Arbeitsrecht?
Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
ARBEITSRECHT in Hildesheim
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Rechtsanwälte & Notar Pietsch & Kollegen stehen Ihnen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bei.
Ist Ihre Anstellung gefährdet? Haben Sie ggf. schon eine Abmahnung erhalten?
Sind Sie Arbeitgeber und haben Sie ein Problem mit einem Mitarbeiter? Wollen Sie diesem kündigen?
Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und beraten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber, aber auch Betriebsräte in allen relevanten Fragen.
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsrecht existieren viele gesetzliche Regelungen. Von diesen darf – zumindest zu Gunsten des Arbeitnehmers – stets abgewichen werden. Arbeitgeber können die Grenzen des Zulässigen in einem Arbeitsvertrag ausreizen; ein gut durchdachter Vertrag klärt das Arbeitsverhältnis zuverlässig für beide Seiten. Wir entwerfen Ihnen einen auf Ihr Arbeitsverhältnis optimierten Arbeitsvertrag nach Ihren Wünschen.
Soweit dies nicht z.B. durch Tarifverträge vorgegeben ist, regelt der Arbeitsvertrag die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses, z.B. die Tätigkeit, den Arbeitsort, die Arbeitszeiten, die Höchstarbeitszeiten, die Urlaubstage, auch können Regelungen zur Kündigung vereinbart werden, das Gleiche gilt für eventuelle Ausschlussfristen. Regeln Sie dies nicht, gilt im Zweifel das Gesetz; dies kann sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer nachteilig sein.
Es ist uns möglich, Sie umfassend zu beraten. Wissen wir einmal etwas nicht, finden wir es für Sie heraus, egal ob es um Kündigung, Krankschreibung, Zeugnis, oder Urlaub geht.
Wir vertreten für Sie im Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht, auch bundesweit.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Anwälte in Hildesheim sind wir für Sie hier vor Ort. Idealerweise sollte ein Arbeitgeber sich frühzeitig beraten lassen. Arbeitsverträge lassen sich flexibel und individuell gestalten. Gut vorbereitete Kündigungen haben eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit vor Gericht zu bestehen, als eine im Zorn ausgesprochene Kündigung. Unnötige Streitigkeiten kann man vermeiden, ggf. durch eine passgenaue Abfindungsvereinbarung.
Arbeitsrechtliche Konflikte fechten wir bis zum Ende aus, wenn sie Erfolgsaussichten haben.
Eine frühzeitige Beratung sorgt dafür, dass Sie Ihre Entscheidungen aufrechterhalten können und diese nicht zurücknehmen müssen. Wir helfen so, Ihr Gesicht zu wahren.
Nachfolgen ein paar Beispiele unserer Tätigkeiten:
- Vorbereitung und Beratung bezüglich geplanter Kündigungen unter Berücksichtigung von Sonderkündigungsschutz, Schwangerschaft oder Schwerbehinderung,
- Durchsetzung bereits ausgesprochener Kündigungen,
- Änderungskündigungen,
- Erstellung oder Durchsicht von Arbeitsverträgen,
- Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten mit Auszubildenden,
- richtig Abmahnen,
- Entwurf von Aufhebungsverträgen.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht betrifft uns alle, entweder sind wir Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Hier ist es wichtig seine eigenen Interessen zu wahren und sein Recht zu kennen. Haben Sie Fragen zu Arbeitszeiten, zum Urlaubsanspruch, zu Krankheit oder Lohnfortzahlung? Benötigen Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz?
Wir wissen, bei welchen Fragen Sie im Bewerbungsgespräch lügen dürfen und wann Sie die Wahrheit sagen müssen. Beim Arbeitsrecht geht es um Ihre wirtschaftliche Existenz, um Ihren Wohlstand. Gibt es Gehaltsrückstände, werden Überstunden nicht ausgezahlt, oder zieht Ihr Arbeitgeber Ihr Trinkgeld ein?
Muss ich mir alles gefallen lassen? Wo sind die Grenzen?
Wann gefährde ich mein Arbeitsverhältnis? Welches Verhalten ist zulässig? Was kann zur Kündigung führen? Wir beraten risikobewusst. Wir prüfen Ihr Zeugnis. Wir kennen die Geheimsprache des Arbeitszeugnisses und wissen, auf welche Formalien man achten muss, damit der Arbeitgeber keine versteckten negativen Aussagen treffen kann.
Hier ein Auszug, aus unseren Tätigkeiten:
- Verhalten bei Abmahnungen,
- Kündigungsschutzklagen,
- Verhandlung bezüglich Abfindungen,
- Prüfung und Ergänzung von Aufhebungsvereinbarungen,
- Zeugniskontrolle, ggf. Zeugnisklagen,
- Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten mit Auszubildenden,
- öffentliches Dienstrecht (Hr. Miesner)