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Notar für Familienrecht, Erbe, Schenkung & Vorsorge

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Ehe, Partnerschaft und Familie

Die Scheidung einer Ehe ist meist eine sehr belastende Angelegenheit. Die Ehe ist gesetzlich geregelt, will man von gesetzlichen Vorgaben abweichen, kann man dies schon vor Eheschließung durch einen sogenannten Ehevertrag. Man kann aber auch die Folgen einer Trennung regeln. Es sind Regelungen zum Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Deutsch-/Französischer Wahlgüterstand) möglich. Unterhalt kann ausgeschlossen oder begrenzt werden. Es können Regelungen zum Zugewinn oder zum Versorgungsausgleich getroffen werden. Alle gesetzlichen Regelungen können auch modifiziert werden. Der Notar berät Sie und sorgt für einen ausgewogenen Vertrag. Auch gleichgeschlechtliche Paare können ihr Zusammenleben regeln. Der Notar kann Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen beurkunden, er wirkt im Adoptionsverfahren mit.

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Notar für Familienrecht, Erbe, Schenkung und Vorsorge Ehevertrag

Erbe und Schenkung

Von der gesetzlichen Erbfolge kann abgewichen werden. So können Testamente und Eheverträge beurkundet werden. Zwar kann man ein Testament auch ohne Notar errichten. Die Beurkundung hat aber die dargestellte Beweiswirkung. Ein notarielles Testament ist zudem so abgefasst, dass es eindeutig ist und niemand daran heruminterpretieren kann. Liegt nämlich kein wirksames Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Erbschaftssteuer und die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen durch lebzeitige Übertragung gehören ebenfalls hierher. Dies wird als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet, obwohl es eigentlich eine Schenkung ist. Hier ist zu bedenken, was verschenkt ist, ist sofort weg, wer vererbt, kann es zuvor noch ausgeben. Man kann aber auch übertragen und sich den Zugriff weiter sichern, z.B. durch ein Nießbrauchsrecht oder eine Leibrente.
Dabei haben notarielle Testamente und Erbverträge zudem den Vorteil, dass im Regelfall ein kostenpflichtiger Erbschein nach dem Erbfall nicht mehr erforderlich ist.

Der Notar steht auch für Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen zur Verfügung.

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Vorsorgevollmacht

Im Alter kann sich nicht jeder selbst versorgen. Unfall, Krankheit oder das Alter holen uns alle ein. Wer vermeiden möchte, dass ein Betreuer bestellt wird, kann eine Vorsorgevollmacht errichten. Die Gerichte bestellen üblicher Weise Angehörige zu Betreuern, dies muss aber nicht sein, falls es in der Familie Streit gibt. Ein Betreuer kostet häufig auch Geld (Berufsbetreuer). Ein Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter nicht. Sie müssen also ein großes Vertrauen zu ihrem Bevollmächtigten haben, da Sie ja vermutlich keine Kontrolle mehr werden durchführen können. Sie können alle Aufgaben regeln und Vorgaben machen, zu Gesundheitssorge, Vermögen, Aufenthaltsbestimmung und vielen anderem mehr. Ein notariell Bevollmächtigter kann sofort handeln, er kann auch Immobilien veräußern – sofern in der Vollmacht erlaubt – ohne ein Gericht einschalten zu müssen.

Eine Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister ist möglich und empfehlenswert. Es kann zudem ein Betreuer bestimmt werden, den das Gericht bestellen wird, wenn es keine Hinderungsgründe gibt. Auch kann ein Patiententestament errichtet werden, hier regeln Sie, welche Heilbehandlungen bei Ihnen nicht durchgeführt werden sollen.

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Pietsch & Miesner Rechtsanwälte und Notar Hildesheim

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Downloadservice:

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  • Vollmacht Formular
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  • Schweigepflichtentbindung
  • Prozesskostenhilfe Antrag
  • Beratungshilfe Antrag
  • Einwilligung zur Datenverarbeitung
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Rechtshinweise:

• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der
   Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
• Plattform der EU zur außergerichtlichen
   Online-Streitbeilegung
• Hinweis auf die Möglichkeit der außergerichtlichen
   Beilegung bei der Schlichtungsstelle der
   Rechtsanwaltschaft
• Sammlung berufsrechtlicher Normen des Notars

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