Wie funktionieren Anwaltsgebühren?
Wir werden oft gefragt, was die anwaltliche Tätigkeit kostet. Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Zunächst einmal ist anzumerken, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher eine Gebührenordnung erlassen hat, die grundsätzlich für alle Mandate gilt. Man kann von der Gebührenordnung lediglich nach oben abweichen, nicht aber nach unten, da die Gebührenordnung zugleich auch die gesetzliche Untergrenze der anwaltlichen Vergütung darstellt. Wenn ein Anwalt nicht für die gesetzlichen Gebühren arbeiten will, muss er das nicht (außer bei Beratungshilfe), er kann auch eine höhere Vergütung fordern, muss diese aber gesondert vereinbaren. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. So wie sich der Mandant den Anwalt aussuchen kann, kann sich der Anwalt auch den Mandanten aussuchen. Für die Mehrzahl der Mandate stellt die Gebührenordnung eine ausgewogene Form der Vergütung dar, da sie keine Seite überfordert.
Rechtsanwaltsgebühren sind gegenstandswertabhängig. Dies bedeutet, dass die Gebühren nie außer Verhältnis zum Wert der Angelegenheit stehen, allerdings hat diese Regelung für beide Seiten eine Schwäche. Der Anwalt kann nämlich Glück oder Pech haben. Wenn er Glück hat, schreibt er einen Brief und der Gegner zahlt. Je nach Wert bekommt er hierfür mehrere 100,00 € oder gar mehrere 1000,00 €, geht es um wenig Geld, macht er dieselbe Arbeit für deutlich weniger Geld. Wird die Sache kompliziert, erhält er auch hierfür nicht mehr Geld. Es bleibt bei der Gebühr, lediglich der Gebührenrahmen z.B von 0,3-2,5 kann ausgeschöpft werden. Normal ist eine 1,3-1,5 Gebühr. Inwieweit der Gebührenrahmen ausnutzt wird, richtet sich nicht nur nach der Menge der Arbeit, sondern auch nach der Schwierigkeit und dem Haftungsrisiko. Es kommt also weder auf die Dauer noch auf die Arbeitsintensität noch auf die Anzahl der notwendigen Rücksprachen an. Auch ist es egal wie viele Briefe der Anwalt verfassen muss. Es kann also sein, dass er einen Brief für 1.000,00 € schreibt und in einer anderen Sache einen Leitzordner für 100,00 € füllt.
Bei kleinen Gegenstandswerten sind die Gebühren verhältnismäßig hoch, da es Mindestgebühren gibt. Streiten Sie also um 50,00 € sind die Anwaltskosten im Zweifel höher als der Streitgegenstand, dies dürfte aber auf der Hand liegen, da man den Vergleich z.B. zur Handwerkerstunde ziehen muss. Beschäftigt man einen Freiberufler und ggf. ein Gericht, muss man das Risiko der Kosten stets im Blick behalten und kritisch überprüfen, ob die Sache den Aufwand lohnt.
Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht wird der Wert vom Gericht festgesetzt. Die Angaben des Anwalts hierzu sind insoweit nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Die Höhe der gerichtlichen Gebühren hängt maßgeblich von Art und Umfang, der Schwierigkeit sowie der ausgelösten Gebührentatbestände ab. Die Maximalhöhe lässt sich genau ermitteln, welche Gebühren jedoch anfallen, hängt vom Verhalten des Gegners ab. Der Gegenstandswert, auch Streitwert genannt ergibt sich aus dem Wert, den die Angelegenheit für sie hat. Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wird der Wert geschätzt, üblicher Weise greift dann der Auffangwert von 4.000,00 €. Sie haben auch die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen, dann erfolgt die Abrechnung nach Stunden. Unser Stundensatz liegt derzeit bei 120,00 € die Stunde. Auch andere Vereinbarungen sind individuell möglich. Besonders zu beachten ist, dass bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der 1. Instanz keine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite besteht. Egal ob Sie gewinnen, oder verlieren, Sie tragen Ihre Anwaltskosten Kosten selbst.
Die Beauftragung eines Anwalts erfolgt unabhängig davon, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt und die anwaltliche Vergütung vollständig oder teilweise übernimmt. Falls Sie keinen Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Rechnung also selbst zahlen. Sie können dieses Risiko aber ausschließen, indem Sie vor Beauftragung eines Anwalts Deckungszusage einholen. Wir machen das gerne für Sie, fangen dann aber erst mit der Arbeit an, wenn die Kosten geklärt sind, falls Sie die Beauftragung unter den Vorbehalt der Deckungszusage stellen wollen.
Falls Sie mittellos sind, haben Sie die Möglichkeit Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeit (außer Strafsachen) in Anspruch zu nehmen. Im gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Formulare finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe müssen Sie eventuell erstatten, wenn Sie innerhalb des Überprüfungszeitraums zu Geld kommen, der Staat leiht Ihnen das Geld also nur und erlässt es, wenn sich ihre Verhältnisse nicht verbessern. Geht es Ihnen eventuell aufgrund der Tätigkeit Ihres Anwalts wieder gut, müssen Sie das Geld aber erstatten.
Sollten Sie gewinnen, muss der Gegner (außer im Arbeitsrecht) Ihnen Ihre Kosten als Schaden erstatten. Kann er dies aus finanziellen Gründen aber nicht, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Sie sind der Vertragspartner des Anwalts, nicht der Gegner. Der Anwalt übernimmt nicht das Insolvenzrisiko des Gegners. Sollten Sie trotz eines gewonnenen Rechtsstreits keine Kostenerstattung durch den Gegner erhalten, da dieser Zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auf den Kosten des Rechtsstreits (Gerichts-/Gutachter-/Zeugenkosten und Anwaltsgebühren) sitzen.
Falls Sie den Rechtsstreit verlieren, haben Sie in der Regel (außer Arbeitsrecht) alle Kosten zu tragen, soweit nicht Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe eintreten. Bei Prozesskostenhilfe werden nur die eigenen Anwaltskosten übernommen, nicht die Kosten des Gegners.
Verhandelt Ihr Anwalt mit der Gegenseite eine Lösung, bekommt er für den Abschluss dieser Vereinbarung außergerichtlich eine Einigungs- und im gerichtlichen Verfahren eine Vergleichsgebühr. Eine Einigung wird häufig aus taktischen Gründen gemacht, da die Beweissituation zum Beispiel schwierig ist, oder aber beide Seiten das Kostenrisiko scheuen.
Sie sehen also, die Sache ist kompliziert, falls Sie Fragen haben erläutern wir diese gerne. Ein Anwalt ist stets auch um einen zufriedenen Mandanten bemüht, er wird Sie im Zweifel also nicht abkochen, sondern zusehen, dass Sie einen Vorteil durch seine Tätigkeit haben. Wenn der Anwalt sagt, dass Ihr Streit keine Aussicht auf Erfolg hat, dann ist dies im Zweifel ein guter Rat, denn Sie sparen eine Menge Geld, indem Sie die Klage nicht einreichen, ein guter Rat ist dann nicht teuer, denn er spart Geld, umsonst ist er aber nicht. Denken Sie dran, nur Ihr Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Ihre KfZ Werkstatt, Ihre Bank oder auch Ihr Versicherungsmakler beraten Sie zwar auch rechtlich, der Rat ist aber nicht unparteiisch sondern von Interessen Dritter bestimmt, prüfen Sie also sehr genau, wem Sie vertrauen. Lassen Sie sich von Personen beraten, die weder auf ihrer Seite stehen, noch etwas vom Recht verstehen, werden Sie im Zweifel schlechter fahren, als nach anwaltlichem Rat. Ohne eigenen Vorteil tun Menschen selten etwas, den Anwalt, den sie für seine Tätigkeit bezahlen, haben Sie allein auf ihrer Seite, die anderen Ratgeber bezahlen Sie letztlich mit Ihrem Schaden, da für Sie nicht transparent ist, welchem Herrn diese dienen.
Gebührenberechnungsprogramme findet man im Internet zum Beispiel beim Anwaltsverein:
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