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Kirchenaustritt beim Notar (Niedersachsen)

  • Von Pietsch & Miesner Rechtsanwälte und Notar Hildesheim
  • verfasst am 8. Februar 2022
  • in Allgemein
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Kirchenaustritt Niedersachsen
Nach der letzten Sendung der „heute show“ kommt es vermehrt zu Anfragen zum Kirchenaustritt, da Termine bei den Standesämtern nur mit sehr langem Vorlauf oder extremer Wartezeit zu bekommen sind.

Nur für öffentlich rechtliche Körperschaften (Kirchen, Religionsgemeinschaften)
Den Kirchenaustritt muss man nur gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die eine Kirchensteuer erheben, erklären. Andere Religionsgemeinschaften in denen lediglich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft besteht, müssen dieser gegenüber gekündigt werden.

Erklärung, schriftlich möglich
Die Erklärung kann beim zuständigen Standesamtes Ihres Hauptwohnsitzes gemacht werden. Dies erhebt eine Gebühr von derzeit 30,00 €.
Reichen Sie die Erklärung schriftlich ein, so muss Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigte werden.

Mindestens 14 Jahre
Sie müssen dazu mindesten 14 Jahre alt sein.

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen einen Personalausweis oder einen Reisepass und wenn möglich die Taufbescheinigung (nicht zwingend, aber sinnvoll, damit man aus der richtigen Kirche austritt).

Wirksam

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Frei nach:

Quelle
Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG) Vom 4. Juli 1973

Notwendige Angaben für den Notar
– Name
– Vorname
– Ggf. Geburtsname
– Geburtsdatum, – ort
– Straße Hausnummer
– PLZ, Ort
– Telefon
– Betrag der veranlagten Kirchensteuer
– Kirche- Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft
– (katholisch, evangelisch, neuapostolisch, andere

Kosten


Für die Wertberechnung wird der 20fache Jahresbetrag der Kirchensteuer angesetzt. Die Erklärung löst eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung aus, welche zwischen 20-und 70,00 € zuzüglich Steuer liegt. Übersendet der Notar die Erklärung kommen noch einmal netto 20,00 € dazu. Schreibt der Notar auch den Entwurf, entsteht eine Entwurfsgebühr in Höhe von mindestens 60,00 € zuzüglich Vollzug, Auslagen und Steuern.
Folgende Informationen benötige ich:


Falls Sie die Erklärung bereits mitbringen wollen (um die Entwurfsgebühr zu sparen) müsste diese wie folgt aussehen:

Muster Entwurf


Vorname Name
Straße
Ort


An das Standesamt
Adresse

Betr.: Austritt aus der Kirche

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, _____________(Vorname) _______________________(Nachname) , geboren am (Datum) in (Geburtsort) meinen Austritt aus der _________________________________ Kirche. (Religionsgemeinschaft)

In der Anlage überreiche ich eine Kopie meiner Taufbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen

____________________ (Unterschrift)

Diese wird vom Notar beglaubigt.

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    Rechtshinweise:

    • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    • Fachanwaltsordnung (FAO)
    • Berufsregeln der Rechtsanwälte der
       Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
    • Plattform der EU zur außergerichtlichen
       Online-Streitbeilegung
    • Hinweis auf die Möglichkeit der außergerichtlichen
       Beilegung bei der Schlichtungsstelle der
       Rechtsanwaltschaft

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