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DIN Norm

  • Von Pietsch & Miesner Rechtsanwälte und Notar Hildesheim
  • verfasst am 30. September 2014
  • in Allgemein
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DIN Normen

Was ist eigentlich eine DIN-Norm?

Es handelt sich um einen freiwilligen Standart der vom Deutschen Institut für Normung erarbeitet wird. Die DIN-Normen geben den aktuellen Stand der gesicherten Wissenschaft und Technik sowie der Erfahrung wieder. DIN-Normen sind nur Empfehlungen, sie müssen nicht benutzt werden, es sei denn die Anwendung ist vertraglich vereinbart. In manchen Gesetzen wird ebenfalls auf die DIN-Norm Bezug genommen, dann werden die Normen insoweit verbindlich.

Es gibt zahlreiche DIN-Normen, die regelmäßig mindestens alle 5 Jahre auf den aktuellen Stand gebracht werden. Neben den deutschen Normen werden zunehmend auch Internationale Standards (z.B. ISO) oder europäische Normen relevant (EN).

Niemand braucht die Normen anzuwenden, allerdings dürfte es bei Mängeln schwierig werden nachzuweisen, dass man ordnungsgemäß gearbeitet hat, wenn man von den Vorgaben der Normen abweicht, diese gelten als Stand der Technik.

Es empfiehlt sich Normen gelegentlich einmal nachzulesen, manch Sachverständigengutachten ignoriert die Normen, womit die Kompetenz des Gutachters zu erschüttern wäre.

Ist man Handwerker sollte man die für sich einschlägigen Normen kennen, denn andernfalls weiß man nicht, ob man ordnungsgemäß gearbeitet hat. In diesem Fall verlieren Sie ggf. einen Prozess und haben noch teure Gutachterkosten zu tragen. Anwälte und Gerichte verstehen nichts von den technischen Problemen Ihres Rechtsstreits. Wir verlassen uns ungeprüft auf Ihre Behauptungen, ob diese stimmen, sagt uns und dem Gericht im Zweifel ein Gutachter.

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